Während der ersten Einbürgerungsfeier des Landkreises Helmstedt durfte ich krankheitsbedingt den Landrat vertreten.
Es war mir eine besondere Ehre das feierliche Bekenntnis der Einzubürgernden abzunehmen und ihnen im Anschluss die Einbürgerungsurkunde zu überreichen. Ein wirklich emotionaler Moment.
Das Bekenntnis lautet:
Ich bekenne feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.
§ 10, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 Staatangehörigkeitsgesetz